Montag, 22. September 2014

E Zigarette Rechtslage...EU Urteil E-Zigarette

Rechtslage zur elektronischen Zigarette

E-Zigaretten: Konsum und Handel verboten oder erlaubt?

Der deutsche Online-Handel mit sogenannten E-Zigaretten - also elektrischen Geräten, mit welchen nikotinhaltige, aber auch nikotinfreie Flüssigkeiten („Liquids“) zur Inhalation verdampft werden können - boomt derzeit. 
Allerdings besteht sowohl bei Online-Händlern als auch bei Kunden eine große Verunsicherung, ob Handel und Konsum überhaupt erlaubt sind und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen.

Lange Zeit wusste kein Händler so wirklich, ob er mit dem Verkauf der Elektrischen Zigarette strafrechtlich zu belangen ist. Da immer dann... wenn es keine eindeutige Rechtsgrundlage gibt...fieberhaft nach Gründen gesucht wird, um gewisse Produkte-die bestimmten Interessensgruppen "ein Dorn im Auge" sind-zu verbieten.
Findig nutzt unsere Staatsgewalt dann gerne das Arzneimittelgesetz, welches man entsprechend auszulegen vermag, um jeden redlichen Händler zum Kriminellen abzustempeln.
So bleibt den unglücklichen "Opfern der Willkürlichkeit" nur die Hoffnung, dass sich die Rechtslage klärt, was zumeist erst über mehrere Gerichts-Instanzen möglich ist. Das kostet Nerven-Zeit und Geld!
...unter...
... findet man umfassende Informationen über die elektrische Zigarette und die gegenwärtig breit unters Volk gestreuten Informationen durch Behörden, Institute und deren Ärzte, welche zum größten Teil jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehren und die teilweise sogar das krasse Gegenteil dessen behaupten, was die Wahrheit über die E-Zigaretten ist.

WAS HAT SICH BISHER GETAN ?

Urteil: 


TABAKRICHTLINIE VERABSCHIEDET
EU-weite Regelung für die E-Zigarette
Berlin - Das Europäische Parlament hat am Mittwoch grünes Licht für die überarbeitete EU-Tabakrichtlinie und damit für schärfere Vorgaben gegeben. Damit wird es auch eine EU-weite Regelung für E-Zigaretten geben: Nur unter gewissen Bedingungen müssen deren Liquids zugelassen und in Apotheken verkauft werden. Der Ministerrat muss den angenommenen Text nun noch genehmigen. Danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit für die Umsetzung.

Wie geht es weiter nach dem EU Entscheid?



Europäische Bürgerinitiative freies Dampfen:

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen